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Vor dem Hintergrund der Coronakrise als erster Bewährungsprobe des internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS 9 nach dem Scheitern des Vorgängerstandards IAS 39 in der Finanzkrise wird in dieser Arbeit untersucht, inwiefern der neue Standard im Hinblick auf die Bildung der Risikovorsorge in Krisenzeiten erfolgreicher ist als sein Vorgänger. Dabei bezieht sich der Erfolg des IFRS 9 auf die Erfüllung der an ihn gestellten Anforderungen. So wird geprüft, inwiefern dessen Risikovorsorge eine geringere Prozyklizität aufweist als jene nach IAS 39. Darüber hinaus wird untersucht, ob in der Praxis eine zeitnahe Verlusterfassung bei der Bildung von Risikovorsorge erfolgt und ob IFRS 9 Transparenz gewährleisten kann. Dabei werden Finanzdaten von dreizehn Banken aus jeweils unterschiedlichen Ländern analysiert. Bei deren Auswertung werden zusätzlich die jeweilige länderspezifische Krisenbelastung und nicht-numerische Informationen der bankspezifischen Anhänge berücksichtigt. Es wird festgestellt, dass IFRS 9 in der Coronakrise insgesamt eine geringere Prozyklizität aufweist als IAS 39 in der Finanzkrise, wobei einzelne Ausnahmen wohl auf diskretionäres Bilanzierungsverhalten zurückzuführen sind. Darüber hinaus zeigt IFRS 9 in der Praxis eine überwiegend zeitnahe Verlusterfassung in der Krise, wobei eine verspätete Erfassung vermutlich dem jeweiligen Belastungsgrad der Krise geschuldet ist. In einigen Fällen scheint es jedoch zu Intransparenz in Form von etwaigen Diskrepanzen zwischen der jeweiligen Krisensituation und den vorgenommenen Risikovorsorgen durch die Ausübung von Ermessensspielräumen zu kommen. Somit kommt die Arbeit zu dem Schluss, dass IFRS 9 zwar die Grundlage für ein erfolgreicheres Krisenmanagement in der Coronakrise schafft, als es IAS 39 in der Finanzkrise gelungen ist, dieses allerdings nicht gewährleistet. Vielmehr ist es erforderlich, dass der Standard von den bilanzierenden Banken ordnungsgemäß und zielführend angewendet wird.