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Course of studies
Global agierende Unternehmen entsenden ihre Arbeitnehmer zur Weiterqualifizierung und Ausübung ihrer Tätigkeiten ins Ausland. Um die Arbeitnehmer zu schützen sowie die Dienstleistungsfreiheit weiter zu fördern wurde 2018 die Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen reformiert. In Deutschland wurde sie 2020 in das Arbeitnehmerentsendegesetz über-führt. Das Ziel dieser Arbeit ist es, die allgemeinen Auswirkungen der Reform zu analy-sieren und Umsetzungsmöglichkeiten für die AUDI AG zu erarbeiten. Dazu werden fundierte Kenntnisse über die Richtlinien bezüglich Entsendungen in der Europäischen Union, insbesondere in Deutschland aufgebaut. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Entsendungen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes aufgrund strengerer Regelungen und der Komplexität der Umsetzungsmaßnahmen abnehmen könnten.
Diese Arbeit befasst sich mit der Umsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern, kurz EU-Entsenderichtlinie, in den meist bereisten Ländern der CHT Germany GmbH innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz. Anhand dessen werden Handlungsempfehlungen zur strategischen Ausrichtung der CHT Germany aufgezeigt. Dabei wird die Frage, was die Auswirkungen der EU-Entsenderichtlinie für die CHT Germany GmbH sind, beantwortet. Zusätzlich ist die Beantragung der A1-Bescheinigung bei regelkonformer Abwicklung von Dienstreisen essenziell. Die A1-Bescheinigung bestätigt die Fortgeltung der deutschen Rechtsvorschriften während eines Auslandsaufenthalts des Arbeitnehmers. Bei Nichteinhaltung der rechtlichen Anforderungen drohen monetäre und nicht-monetäre Strafen. Aufgrund dessen ist es für ein Unternehmen wichtig, zu entscheiden, inwieweit Dienstreisen regelkonform abgewickelt werden.