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- Antragstellung für „Verdienstausfallentschädigung nach dem §56 Abs. 1 IfSG (1) (remove)
Course of studies
Mit dem Ausbruch der Pandemie und den damit verbundenen Schutzmaßnahmen gewann die Thematik "Verdienstausfallentschädigung" nach § 56 Abs. 1 IfSG für Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Nach dem Infektionsschutzgesetz haben Menschen einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie aufgrund von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ihre Tätigkeit nicht ausüben können. Der Arbeitgeber ist dann
dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Entschädigung für den Verdienstausfall in
Höhe des Bruttoeinkommens für bis zu sechs Wochen zu zahlen. Das Unternehmen
muss die entstandenen Aufwendungen jedoch nicht selbst tragen, sondern kann sie
von den staatlichen Institutionen, die die Absonderung oder das Tätigkeitsverbot angeordnet haben, zurückfordern. Dazu muss gemäß § 56 Abs. 1 IfSG ein Antrag auf
Entschädigung für Verdienstausfall bei den zuständigen staatlichen Institutionen gestellt werden. Dies stellt die Unternehmen vor verschiedene Herausforderungen. Ziel dieser Arbeit ist es, herauszufinden, welche Faktoren eine Herausforderung darstellen, um effektiver mit staatlichen Institutionen zusammenarbeiten zu können.
Die Arbeit beschäftigt sich daher mit der folgenden Forschungsfrage: Welche Faktorenstellen Unternehmen vor Herausforderungen bei der Antragstellung auf "Verdienstausfallentschädigung" nach § 56 Abs. 1 IfSG, um effektiver mit staatlichen Institutionen zusammenzuarbeiten? Während der Arbeit ergeben sich noch weitere Unterfragen,die zur Unterstützung dienen, die Forschungsfrage so präzise wie möglich beantworten zu können. Um die Forschungsfrage zu beantworten, wurde eine qualitative Studie durchgeführt. Zu diesem Zweck wurden mehrere Experteninterviews mit einem Unternehmen und staatlichen Institutionen geführt. Der Fokus lag dabei insbesondere auf den Anforderungen, Voraussetzungen, Regelungen, Unterschieden in den Bundesländern und auch Veränderungen im Antragsverfahren im Zusammenhang mit der Pandemie. Die qualitative Studie ergab, dass folgende Faktoren eine Herausforderung für Unternehmen bei der Antragstellung darstellten, um effektiver mit staatlichen Institutionen zusammenzuarbeiten: die sich während der Pandemie ständig ändernde Rechtslage, welche sich auch auf das Antragsverfahren auswirkte, die Mitarbeiterkapazitäten, die Informationsbeschaffung, die Abhängigkeit von Dritten bei den für die Antragstellung zwingend erforderlichen Unterlagen und schließlich die unterschiedlichen Verfahren und Regelungen in den einzelnen Bundesländern im Zusammenhang mit der Antragstellung auf " Verdienstausfallentschädigung" nach § 56 Abs. 1 IfSG.