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Course of studies
Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, zum einen, alternative Entsendungsmöglichkeiten zu einem unternehmensinternen Transfer aufzuzeigen, sollte der Transfer durch nicht Erfüllung notwendiger Voraussetzungen, nicht zustande kommen können.
Diese Alternativen werden am Beispiel des Vereinigten Königreichs mit Bezug auf die Bizerba SE & Co. KG anhand mehrerer Kategorien untersucht. Es lässt sich als Ergebnis festhalten, dass sich manche Voraussetzungen eines unternehmensinternen Transfers ins Vereinigte Königreich umgehen lassen, jedoch lassen sich nicht alle Voraussetzungen umgehen.
Zum anderen ist es das Ziel, herauszufinden, inwiefern Vorteile und Effekte, die Mitarbeiter bei Entsendungen erlangen können, sich durch alternative Methoden erlernen lassen. Diese Methoden sollen ohne Entsendung bei der Führungsnachwuchsentwicklung anwendbar sein. Kompetenzen von Führungskräften und Expatriates werden hierbei miteinander verglichen, wodurch gemeinsame Kompetenzen und deren Entwicklung bei der Erstellung von möglichen Weiterbildungsmethoden näher betrachtet werden. Als Ergebnis lässt sich feststellen, dass sich Persönlichkeitseigenschaften und Fähigkeiten, die tendenziell bei Führungskräften zu finden sind und Mitarbeiter durch Entsendungen entwickeln können, teilweise durch alternative Methoden erlernen oder verbessern lassen. Die Effekte einer Entsendung lassen sich jedoch nicht in vollem Umfang ohne Entsendung replizieren.
International agierende Unternehmen müssen sich im Tagesgeschäft immer häufiger
mit dem Entsendemanagement auseinandersetzen. Diese Arbeit stellt die steuer- sowie sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen dar, welche im Rahmen der Vorbereitung einer Mitarbeiterentsendung aufkommen und als große Herausforderung gelten, da verschiedene Rechtsgrundlagen in Betracht gezogen werden
müssen. Zudem besteht in allen Ländern eine Meldepflicht, welche auf dem jeweiligen
nationalen Recht basiert. Auf Grundlage dieser Rechtsvorschriften werden Ansätze vorgestellt, um den Entsendeprozess so effizient wie möglich zu gestalten und um entstehende Risiken bei Nichterfüllung der Voraussetzungen zu minimieren. Eine standardisierte Abwicklung und Auslagerung von Teilprozessen im unternehmensinternen Entsendeprozess können zur Reduzierung des administrativen Aufwandes
beitragen sowie einen Überblick über alle Teilbereiche geben. Dabei hilft eine transparente Kommunikation, um Missverständnisse bei Entsandten zu vermeiden.
Global agierende Unternehmen entsenden ihre Arbeitnehmer zur Weiterqualifizierung und Ausübung ihrer Tätigkeiten ins Ausland. Um die Arbeitnehmer zu schützen sowie die Dienstleistungsfreiheit weiter zu fördern wurde 2018 die Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen reformiert. In Deutschland wurde sie 2020 in das Arbeitnehmerentsendegesetz über-führt. Das Ziel dieser Arbeit ist es, die allgemeinen Auswirkungen der Reform zu analy-sieren und Umsetzungsmöglichkeiten für die AUDI AG zu erarbeiten. Dazu werden fundierte Kenntnisse über die Richtlinien bezüglich Entsendungen in der Europäischen Union, insbesondere in Deutschland aufgebaut. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Entsendungen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes aufgrund strengerer Regelungen und der Komplexität der Umsetzungsmaßnahmen abnehmen könnten.
Diese Arbeit befasst sich mit der Umsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern, kurz EU-Entsenderichtlinie, in den meist bereisten Ländern der CHT Germany GmbH innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz. Anhand dessen werden Handlungsempfehlungen zur strategischen Ausrichtung der CHT Germany aufgezeigt. Dabei wird die Frage, was die Auswirkungen der EU-Entsenderichtlinie für die CHT Germany GmbH sind, beantwortet. Zusätzlich ist die Beantragung der A1-Bescheinigung bei regelkonformer Abwicklung von Dienstreisen essenziell. Die A1-Bescheinigung bestätigt die Fortgeltung der deutschen Rechtsvorschriften während eines Auslandsaufenthalts des Arbeitnehmers. Bei Nichteinhaltung der rechtlichen Anforderungen drohen monetäre und nicht-monetäre Strafen. Aufgrund dessen ist es für ein Unternehmen wichtig, zu entscheiden, inwieweit Dienstreisen regelkonform abgewickelt werden.